Rechtsprechung
VGH Bayern, 18.06.2012 - 7 CE 12.1268 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung; vorläufige Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung in der Kinderpflege; Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse; Regelung durch Verwaltungsvorschrift; Bestehen eines Anordnungsanspruchs offen StMUK-Bek. vom 30.1.2012
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 24.05.2012 - M 16 E 12.1733
- VGH Bayern, 18.06.2012 - 7 CE 12.1268
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 16.03.2012 - 7 CE 12.295
Vorläufiger Rechtsschutz im Prüfungsverfahren; staatliche Prüfung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2012 - 7 CE 12.1268
Hierdurch erlangt sie eine lediglich vorläufige Rechtsposition, die sie zunächst zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt, jedoch auch im Falle des Bestehens der Abschlussprüfung vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängt und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (BayVGH vom 16.3.2012, Az. 7 CE 12.295 ).
- VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.815
Bewerber, Beamtenrecht, Antragsgegner, Dienstherr, Leistungsvergleich
Bei Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erlangt der Antragsteller eine lediglich vorläufige Rechtsposition, die ihn zunächst zur Teilnahme an der Vorprüfung berechtigt, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängt und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 7 CE 12.1268 - juris Rn. 16). - VG München, 11.04.2017 - M 16 E 17.1319
Vorläufige Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung in der Kinderpflege - …
Ausgeschlossen werden dadurch nämlich beispielsweise Bewerber, die Zertifikate etwa des Goethe-Instituts über die Beherrschung der deutschen Sprache auf höherem Niveau nach dem Europäischen Referenzrahmen erworben haben (so auch BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 7 CE 12.1268 - juris Rn. 12).Anders als der Antragsgegner meint, hat sich die Kritik des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 7 CE 12.1268 - juris Rn. 12) nicht durch eine geänderte Rechtslage erledigt.
- VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889
Polizeivollzugsdienst, Beurteilungszeitraum, Auswahlverfahren, Laufbahn, …
Bei Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erlangt der Antragsteller eine lediglich vorläufige Rechtsposition, die ihn zunächst zur Teilnahme an der Vorprüfung berechtigt, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängt und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 7 CE 12.1268 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.887
Polizeivollzugsdienst, Vorprüfung, vorläufige Zulassung, Auswahlanspruch, …
Bei Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes würde die Antragstellerin eine lediglich vorläufige Rechtsposition erlangen, die sie zunächst zur Teilnahme an der Vorprüfung berechtigen, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängen würde und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 7 CE 12.1268 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.888
Beamter, Auswahlverfahren, Bewerber, Auswahlentscheidung, Dienstherr
Bei Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes würde die Antragstellerin eine lediglich vorläufige Rechtsposition erlangen, die sie zunächst zur Teilnahme an der Vorprüfung berechtigen, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängen würde und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 7 CE 12.1268 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.885
Auswahlentscheidung, Beamter, Bewerber, Polizeivollzugsdienst
Bei Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes würde der Antragsteller eine lediglich vorläufige Rechtsposition erlangen, die ihn zunächst zur Teilnahme an der Vorprüfung berechtigen, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängen würde und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 7 CE 12.1268 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.595
Beamtenrecht Kriminalhauptmeister (BesGr A 9); Antrag auf vorläufige Zulassung …
Bei Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes würde der Antragsteller eine lediglich vorläufige Rechtsposition erlangen, die ihn zunächst zur Teilnahme an der Vorprüfung berechtigen, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängen würde und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 7 CE 12.1268 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.605
Bewerber, Beamtenrecht, Antragsgegner, Dienstherr
Bei Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes würde die Antragstellerin eine lediglich vorläufige Rechtsposition erlangen, die sie zunächst zur Teilnahme an der Vorprüfung berechtigen, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängen würde und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 7 CE 12.1268 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 16.04.2015 - 3 CE 15.636
Beamtenrecht Kriminalhauptmeister (BesGr A 9); Antrag auf vorläufige Zulassung …
Bei Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes würde der Antragsteller eine lediglich vorläufige Rechtsposition erlangen, die ihn zunächst zur Teilnahme an der Vorprüfung berechtigen, jedoch auch im Falle ihres Bestehens vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängen würde und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 7 CE 12.1268 - juris Rn. 16). - VG Gießen, 15.12.2022 - 8 L 2470/22
Zulassung zur staatlichen Hebammenprüfung
Hierdurch erlangt sie eine lediglich vorläufige Rechtsposition, die sie zunächst zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt, jedoch auch im Falle des Bestehens der Abschlussprüfung vom Ausgang des Hauptsacheverfahrens abhängt und deshalb mit dem Risiko des Verlusts dieser Rechtsposition behaftet ist (…vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.01.2018 - 9 S 2463/17, Rn. 5 f.; VGH München, Beschl. v. 18.06.2012 - 7 CE 12.1268, Rn. 16, beide Juris).